ADAC-Tipps für Autofahrer in Urlaubsländern mit Linksverkehr
Deutsche Urlauber, die in Ländern mit Linksverkehr unterwegs sind, sollten sich auf einige Besonderheiten einstellen. Wer gegen das Linksfahrgebot verstößt, wird nicht nur von der heimischen Polizei zur Kasse gebeten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann sich die Kaskoversicherung unter Umständen sogar weigern, für den Fahrzeugschaden aufzukommen.
In vielen Ländern fährt man im Straßenverkehr links. In Europa gilt das in Großbritannien und Irland sowie auf Malta und Zypern. Außerhalb Europas fährt man links unter anderem in Australien, Neuseeland, Indien, Japan, der Dominikanischen Republik, Thailand und Südafrika.
Der ADAC rät Urlaubern, sich vor der Reise über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu informieren und sich im Land selbst langsam mit den Gegebenheiten des Linksverkehrs vertraut zu machen. Urlauber sollten einen Mietwagen mit Automatik wählen, denn das Schalten mit der linken Hand kann mühsam sein.
Das Abbiegen ist für Ungeübte im Linksverkehr besonders gefährlich. Hier ist darauf zu achten, dass man sich immer in die linke Fahrspur einordnet. Im Kreisverkehr wird – anders als hierzulande – im Uhrzeigersinn gefahren. Durch ein Sitzen auf der gefühlt „falschen“ Seite besteht zudem die Neigung, zu nahe an den Fahrbahnrand zu fahren.
Überholmanöver im Linksverkehr sind besonders gefährlich, da der Fahrer die Straße nicht einsehen kann. Hinzu kommt, dass der rechte Außenspiegel nicht asymmetrisch ist und der Verkehr kleiner dargestellt wird. Der Club rät, mehr den Rückspiegel als den Außenspiegel zu nutzen.
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Pressekontakt: Katrin Müllenbach-Schlimme Tel.: (089) 7676-2956 katrin.muellenbach-schlimme@adac.de