TÜV Rheinland: Auch Sonnenschutzmittel haben ein Verfallsdatum

„Dermatologisch getestet“ kein Qualitätsmerkmal – Pflegesubstanzen können schaden – Auf ältere Produkte verzichten

Sonnenlicht ist gesund. Aber zu viel Sonne schadet der Haut, vor allem ungeschützt. Deshalb ist die Wahl des richtigen Sonnenschutzmittels von großer Bedeutung. „Wichtig ist vor allem der Lichtschutzfaktor, der für Kinder besonders hoch sein sollte“, rät Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Er ist eine verlässliche, allgemeinverständliche Orientierungshilfe. Kein Qualitätsmerkmal ist dagegen die Bezeichnung „dermatologisch getestet“. Dahinter verbirgt sich lediglich die Tatsache, dass das Produkt auf der menschlichen Haut getestet wurde. „Es ist aber möglich, dass Probanden nach dem dermatologischen Test mit Hautproblemen zu kämpfen hatten. Hier sind Zusätze wie ’sehr gut‘ oder ‚hautverträglich‘ wichtig“, verdeutlicht Dr. Dau. Die Bezeichnung „wasserfest“ ist ebenfalls irreführend, da solche Mittel nur eine gewisse Resistenz gegen Feuchtigkeit aufweisen. Nach dem Bad oder starkem Schwitzen sollte trotz der Bezeichnung nachgecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten.

Konservierungsstoffe heute unbedenklich

Bei den Inhaltsstoffen empfiehlt Dr. Dau, genau hinzuschauen. Pflegesubstanzen wie Aloe Vera sollten Produkte nicht enthalten, da diese Symptome eines Sonnenbrandes überdecken können. Konservierungsstoffe sind heutzutage unbedenklich, auch für die Haut von Kleinkindern. „Auf ältere Restposten sollten Kunden verzichten, da diese Produkte noch potenziell hautschädigende Stoffe enthalten können“, so die Expertin.

Zusätzlicher Schutz durch Kleidung

Beim Kauf des Sonnenschutzmittels sollten Kunden genau auf das Haltbarkeitsdatum achten. Ist das abgelaufen, lässt auch der Schutz stark nach. Bei Kleinkindern bietet Kleidung zusätzlichen Schutz – eine Kopfbedeckung ist hier besonders empfehlenswert. Nachcremen verlängert nicht das unbedenkliche Sonnenbad. „Je nach Hauttyp sollte man das Sonnenbad nach wenigen Minuten bis maximal drei Stunden beenden. Dann muss sich die Haut erholen und sollte erst am nächsten Tag wieder der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden“, rät Dr. Dau.

 
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