Im Jahr 2021 kommen viele Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer und Reisende zu. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen rund um Mobilität zusammengefasst.
Ab Januar wird durch ein neues Gesetz zum Klimaschutz das Tanken teurer. Um fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger und klimafreundlichere Alternativen wie E10 noch attraktiver zu machen, steigen die Preise für Diesel und Super-Benzin. Auch für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden, gibt es Änderungen: Für Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Bei Pkw dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen. In der Klasse L (vor allem Motorräder) sind nur noch Euro-5 Modelle zulassungsfähig.
Bereits bei einer Erstzulassung ab dem 21. Dezember dieses Jahres müssen Radios mit dem digitalen Standard DAB+ ausgestattet sein. Seit dem 1. Dezember gilt die Reform des Wohn-Eigentums-Gesetzes. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zur Installation einer Ladeeinrichtung für E-Autos in Mehrfamilienhäusern erleichtert. Um Pendler zu entlasten steigt zum Jahresbeginn die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.
Gaffern drohen ab nächstem Jahr höhere Strafen: Nicht nur das Filmen und Fotografieren von Verletzten, sondern ab Januar auch das von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer eine Drohne ab 500 Gramm MTOM (die noch keine CE-Zertifizierung haben) besitzt, braucht ab Jahresbeginn einen großen Drohnenführerschein. Sonst ist der Drohnenflug verboten. Günstigere Autoersatzteile ermöglicht eine sogenannte Reparaturklausel im „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Dies hat zur Folge, dass freie Ersatzteilhändler künftig mit Automobilherstellern und deren Original-Ersatzteilen konkurrieren dürfen. Dadurch können sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel, Motorhauben oder Scheinwerfern, deren Design nach dem Inkrafttreten angemeldet wird, im freien Teilehandel günstiger werden.
Auch für Reisende hält das Jahr 2021 einige Änderungen bereit. Die Fahrgastrechte werden voraussichtlich zum August 2021 reformiert: Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität bekommen dann mehr Rechte. Außerdem soll jeder Bahnkunde zukünftig das Recht haben, Fahrräder mit in den Zug zu nehmen und der Anspruch auf Entschädigung, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände (z.B. extremes Wetter, Pandemie) zum Zugausfall oder einer Verspätung führen.
Frankreich führt ab dem 1. November eine generelle Winterreifenpflicht für Bergregionen ein. Diese wird voraussichtlich in 48 Departements gelten. Aktuell gibt es in Frankreich keine generelle Winterausrüstungspflicht, sie kann bei winterlichen Straßenverhältnissen regional kurzfristig angeordnet werden.
In Spanien wird ab Mitte 2021 das Tempolimit innerorts flächendeckend gesenkt. Die Kommunen können aber bereits früher damit beginnen.
- Auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen und ohne seitliche Gehsteige ohne Höhenunterschied gilt ein Tempolimit von 20 km/h.
- Auf Straßen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung gelten maximal 30 km/h.
- Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung beträgt das Tempolimit weiterhin 50 km/h.
Auch das Mitführen von Radarwarngeräten wird dann verboten und mit 500 Euro Bußgeld geahndet.
Details und weitere Neuerungen für 2021 finden Sie auf adac.de
Pressekontakt: ADAC Kommunikation T +49 89 76 76 54 95 aktuell@adac.de