TÜV Rheinland: Zügig aus dem Lift steigen und schnell zur Seite treten
Regelmäßige Prüfungen von Skiliftanlagen
Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn Skifahrer bei der Fahrt mit dem Lift einige Verhaltensregeln beachten. „Die meisten Unfälle passieren beim Ein- und Aussteigen“, sagt TÜV Rheinland-Experte Klaus Simon. „Lieber einen Bügel oder Sessel leer vorbeiziehen lassen als durch Hektik einen Sturz zu riskieren.“ Während der Fahrt mit dem Schlepplift die Stöcke in die äußere Hand nehmen; im Sessellift hält man sie am besten in der Mitte fest. Besondere Vorsicht ist auch beim Ausstieg geboten: Oben angekommen, den Bügel vom Schlepplift schnell loslassen und direkt Platz machen für die nachfolgenden Skifahrer. „Auf dem Sessellift darf der Sicherungsbügel erst auf Höhe des Hinweisschildes geöffnet werden. Dann gilt es, die Skispitzen anzuheben, die Stöcke startbereit in beide Hände zu nehmen und sie beim Aussteigen zum Anschieben zu benutzen.“
Kinderkleidung: Zu lange Schnüre abschneiden
Eltern sollten das Liftfahren unbedingt mit ihren Kindern üben. Für Sessellifte gilt: Kinder unter 1,25 Meter Körpergröße dürfen nicht allein fahren, da sie zu klein sind, um automatisch von der Sesselkante in die Sitzposition gehoben zu werden. Während der Fahrt sollten Erwachsene mitfahrende Kinder die ganze Zeit festhalten, da sie unter dem Sicherungsbügel durchrutschen können. Auch auf Schleppliften fahren Kinder am sichersten zu zweit. Bei der Skibekleidung ist darauf zu achten, dass sich herunterhängende Kordeln nicht in dem Bügel verfangen können. „Zu lange Schnüre oder Zugbänder einfach abschneiden und die Enden langer Schals unter der Jacke verstauen“, rät Simon.
Jährliche Prüfung der Seilbahnen
Skilifte sind extremen Bedingungen ausgesetzt und müssen im Winter bei Eis und Schnee sicher funktionieren. Daher werden sie regelmäßig einer Prüfung unterzogen: Seilbahnen jährlich, Schlepplifte alle zwei Jahre. „Auf dem Prüfplan stehen unter anderem die Sicherheitseinrichtung der elektronischen Steuerung, der Zustand des Seils, der Rollen und des Seillaufs“, sagt Simon. „Außerdem führen wir Klemmkraftprüfungen der Verbindung zwischen Seil und Fahrzeug bzw. Schleppbügel sowie der Schrauben an den Sesseln und Schleppgehängen durch.“ Darüber hinaus kontrollieren die Experten von TÜV Rheinland die Stahlkonstruktionen der Stützen und Bauwerke.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Frank Ehlert, Presse Tel.: 0221/806-2424 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse