Kein Stress mit Kofferpacken, keine vergeudete Lebenszeit im Stau, keine Enttäuschung, weil das Hotel im Internet viel besser aussah als in der Realität: Ferien zu Hause haben durchaus viele positive Seiten und gerade mit jüngeren Kindern kann diese Variante eine gute Option sein. Allerdings gibt es gerade hinsichtlich der Kleinen ein paar Dinge zu beachten. Die ARAG Experten machen auf einige Gefahren aufmerksam, die oft übersehen oder unterschätzt werden.
Sonne pur
Während wir im Urlaub förmlich aufs Eincremen gepolt sind, wird es zu Hause oft noch vergessen. Nicht nur für Kinder, aber ganz besonders für sie gilt: Kein Tag ohne Sonnenschutz und UV-Kleidung! Auch im Schatten droht Sonnenbrand und die schlimmen Folgen sind hinlänglich bekannt. Gerade die empfindliche Kinderhaut muss mehrfach täglich mit hohem Lichtschutzfaktor ein- und nachgecremt werden. Und auch ein Sonnenstich kommt schneller als man denkt. Alarmzeichen sind laut ARAG Experten Übelkeit, Kopfschmerzen und ein roter Kopf. Daher gehören Spielgeräte in den Schatten, die Mittagszeit sollte im Haus verbracht und der Kinderkopf muss unbedingt durch leichte Hüte geschützt werden. Ausreichend Flüssigkeit, in Form von ungesüßtem Tee oder Wasser, sollte selbstverständlich an der Tagesordnung sein.
Trampolin: Hopp oder topp?
Besonders das Trampolinspringen kann schnell zu einer solchen Überhitzung führen. Allerdings ist das nicht die einzige Gefahr, die auf diesem beliebten Gerät droht. Waghalsige Sprünge führen schnell zu Prellungen, Brüchen und Gehirnerschütterungen, vor allem, wenn Sicherheitsvorkehrungen fehlen. Wer beim Kauf auf EU-Norm und das GS-Zeichen achtet, das Sicherheitsnetz genau nach Vorschrift montiert, Bodenverankerungen anbringt, das Gerät pflegt und es nicht ungeprüft den Witterungen aussetzt, beugt vielen Verletzungen bereits vor. Außerdem haben Schuhe und Gegenstände wie Spielzeug oder Bälle laut ARAG Experten nichts auf dem Trampolin verloren. Kleine Kinder sollten nur unter Aufsicht hüpfen, die Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf dem Spielgerät springen, muss begrenzt sein und am besten wird nacheinander gehüpft. Wenn das beachtet wird, ist ein Trampolin ein tolles Spiel- und Sportgerät, denn es trainiert nicht nur die Muskulatur, sondern auch Koordination und Balance.
Rücksicht auf den Nachbarn
Genauso wie für (offene) Schwimmanlagen gibt es auch für das Aufstellen von Trampolinen zumeist keine gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsregeln. Vielmehr gelten Trampoline als Spielgeräte und können somit auf Terrassen und in Gärten frei verschoben und eingesetzt werden. Doch die ARAG Experten raten, dabei stets Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Verursachen Kinder beim Trampolinspringen etwa eine Menge Lärm oder können sie beim Hüpfen über den Zaun oder die Hecke einen Blick ins Wohnzimmer der Nachbarn erhaschen, kann es womöglich zuvorkommend sein, das Trampolin etwas weiter von der Grundstücksgrenze zu entfernen.
Laute Kinder – leise Kinder
Während viele Elternherzen angesichts ausgelassen tobender Kinder aufgehen, geht die Laune der meisten Nachbarn wohl eher in den Keller. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Kinderlärm laut Bundesemissionsgesetz im Regelfall „keine schädliche Umwelteinwirkung“ ist. Wer tagsüber zuhause ist und sich am durch Kinder verursachten Lärm stört, sollte sich daher besser für ein anderes Wohnumfeld entscheiden.
Paulinchen war allein zu Haus
Wer sich viel bewegt, hat Hunger, und der Sommer-Liebling ist und bleibt der Grill – gut ein Viertel der Deutschen grillt sogar wöchentlich. Trotz aller Warnungen ist die Zahl der Brandunfälle mit Kindern allerdings ungebrochen hoch. Häufige Ursache ist die Verwendung von Spiritus, durch den eine Stichflamme entstehen kann. Dieser sind Kinder noch mehr ausgesetzt als Erwachsene, weil ihre Körpergröße oft mit der Höhe des Grills übereinstimmt und sie direkt an Kopf und Oberkörper erfasst werden. Es gilt in jedem Fall: Hände weg vom Spiritus und ähnlichen flüssigen Brandbeschleunigern; es gibt bessere Alternativen. Außerdem sollte der Grill standsicher aufgestellt sein, Kinder gut beaufsichtigt und vom Gerät ferngehalten werden. Sollte dennoch ein Unfall passieren, gilt es schnell zu handeln. Was als Erste Hilfe zu tun und wie weiter zu verfahren ist, weiß die Initiative für brandverletzte Kinder Paulinchen e. V. .
Verbrennungen der anderen Art
Aber auch ohne Grill kann es zu Verbrennungen kommen. Eine oft unterschätzte Gefahr ist der Gartenschlauch. Liegt dieser nämlich in der Sonne, wird das Wasser, das sich noch im Schlauch befindet und als erstes heraussprudelt, enorm heiß. Verbrühungen sind hier nicht selten. Ebenso können bestimmte Pflanzen eine Art Verbrennung hervorrufen, wie etwa Brennnesseln, die aber prinzipiell nicht gefährlich sind, solange keine Allergie besteht. Der Bärenklau hingegen darf nicht unterschätzt werden: Der Kontakt mit dieser Pflanze, beziehungsweise mit seinem Pflanzensaft, führt zu Verbrennungen, indem der natürliche UV-Schutz der Haut außer Kraft gesetzt wird und jede Sonneneinstrahlung zu erheblichem, sehr schmerzhaftem Schaden führt. Auch Atemnot kann durch den Bärenklau hervorgerufen werden. Weitere giftige Pflanzen, auf die wir zu Hause treffen können und über die Kinder aufgeklärt werden sollten, sind zum Beispiel Tollkirschen, Goldregen, Blauer Eisenhut, Maiglöckchen, Efeu oder Oleander.
Weitere Gefahrenquellen
Werkzeuge wie etwa Spaten, Gartenscheren oder Rasenmäher sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Diese Werkzeuge können Verletzungen verursachen, wenn sie unsachgemäß verwendet oder zu Stolperfallen beim Toben werden. Auch Chemikalien wie beispielsweise Düngemittel, Pestizide oder Herbizide sollten sicher verschlossen aufbewahrt werden. Wasserquellen wie z. B. Teiche, Swimmingpools oder Regenfässer stellen vor allem für kleine Kinder ein Ertrinkungsrisiko dar. Daher raten die ARAG Experten, durch Zäune, Gitter oder Abdeckungen für Sicherheit zu sorgen.
Beim Aufbau eines Pools – ebenso wie bei anderen Spielgeräten – geben die ARAG Experten zu bedenken, dass plantschende Kinder viel Lärm verursachen können. Daher empfehlen die ARAG Experten einen Grenzabstand von mindestens zweieinhalb bis drei Metern einzuhalten. Hier gilt: Je mehr Abstand zur Grundstücksgrenze, desto besser.
Was für Kinder gilt…
Und wir Erwachsenen? Viele der oben genannten Gefahren gelten auch für uns selbst, denn oft liegt bei Eltern der Fokus mehr auf dem Nachwuchs als auf sich selbst. Ein weiteres Risiko dabei: Mangelnde Erholung! Auch wenn die Kids einen tollen Urlaub haben sollen, muss nicht jeder Ferientag durchgetaktet sein. Die meisten Kinder freuen sich über Zeit zum Spielen und Toben und brauchen kein Dauer-Programm. Heißt für uns selbst: Beine hoch, ein Buch in die Hand und die Sonne genießen. Nur nicht ungeschützt.
Weitere interessante Informationen unter:
www.arag.de/service/
Ihre Ansprechpartnerin Jennifer Kallweit Konzernkommunikation/Marketing Pressereferentin Telefon: 0211 963-3115 Fax: 0211 963-2020 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de www.arag.de