Tierfreunde können es nachvollziehen – man ist im Urlaub, genießt fremde Landschaften und Kulturen, aber immer wieder zerreißt es einem das Herz: Straßenhunde und -katzen sind ein häufiges Bild in vielen süd- und osteuropäischen oder fernen Ländern und oft sind sie ausgemergelt, verletzt oder sogar verstümmelt. Der Rettungsinstinkt springt an, aber ist das eine wirklich gute Idee, die Tiere mit nach Hause zu nehmen? Noch gravierender ist diese Frage, wenn wir von exotischen Tieren sprechen. ARAG Experten klären über die rechtliche Lage von tierischen Urlaubs-Souvenirs auf.
Spontaneität nicht gefragt
Nach deutschem Recht ist ein Tier zunächst einmal eine Sache. Und Hunde und Katzen, die auf der Straße unterwegs und nicht in irgendeiner Form registriert sind und niemandem zugeordnet werden können, sind somit nicht in Besitz und ein Fundstück. Aber kann ich sie deswegen im Urlaub einfach einpacken und mitnehmen? So einfach ist es natürlich nicht, stellen die ARAG Experten klar. Es wird sich vermutlich zwar keine Behörde des besagten Landes einschalten, aber es gibt klare Bestimmungen, was vor dem Transport geschehen muss. So müssen die Tiere frei von Krankheiten und in einem transportfähigen Allgemeinzustand sein, außerdem müssen sie vorab geimpft und gechipt sein. Für bestimmte Impfungen gilt ein längerer Vorlauf; so reden wir zum Beispiel von 21 Tagen bei der Tollwutvorsorge. Innerhalb der Europäischen Union kein Problem: Beim Tierarzt können außer den Untersuchungen und Impfungen – neben Tollwut ist auch eine Vorsorge gegen Staupe, Zwingerhusten, Hepatits, Parvorirose und Leptospirose vorgeschrieben – auch gleich der Mikrochip implantiert und der EU-Heimtierausweis ausgestellt werden.
Andere Länder, andere Sitten
Die Mitnahme aus anderen europäischen Ländern, die nicht der EU angehören, ist vergleichsweise unkompliziert. Hier wird statt des EU-Passes eine Veterinärbescheinigung ausgefüllt. Sollte in dem Land allerdings Tollwut vorkommen, muss neben der Impfung auch vorab ein Blut-Antikörpertest gemacht werden, um die Gesundheit des Tieres zu dokumentieren. Unter Umständen müssen auch Wartezeiten zwischen Impfung, Bluttest und Einreise nach Deutschland eingehalten werden, so dass Sie das Tier nicht gleich mitnehmen können. Auf anderen Kontinenten wird es unter Umständen noch schwieriger. Zwar gelten dieselben Einfuhrregeln wie für Nicht-EU-Länder (Drittländerregelung), aber je nachdem wo man sich aufhält, ist ein entsprechender Tierarzt nicht ohne Weiteres aufzutun. Die ARAG Experten empfehlen, sich in solchen Fällen an einen örtlichen Verein zu wenden, der sich dort der Tierrettung verschrieben hat. Die Mitarbeiter wissen genau, was zu tun ist und können unterstützen, die jeweiligen Stellen zu kontaktieren.
Ein Herz für Tiere
Tierliebe ist schön und gut, die Mitnahme eines Tieres von der Straße alleine tut es aber nicht. Vielmehr sollte vieles vorher gut durchdacht sein – zusammen mit dem Herzen sollte sich also auch der Kopf einschalten und überlegen: Ist meine Wohnsituation für den neuen Mitbewohner geeignet? Geben meine Lebensumstände ausreichend Zeit her, mich um das Tier zu kümmern? Kann ich es zum Beispiel mit zur Arbeit nehmen? Habe ich jemanden, der im Notfall mal einspringt? Habe ich genug Geduld, um das Tier an mich und die neuen Umstände zu gewöhnen und es zu erziehen? Kann ich es mir finanziell erlauben, für Futter, Steuern, Versicherungen und leider oft auch Tierarztrechnungen aufzukommen?
Man muss leider immer damit rechnen, dass ein Tier, das auf der Straße gelebt hat und unter Umständen sogar aus fernen Ländern kommt, noch Krankheiten hat, die bei der ersten Untersuchung gar nicht sofort entdeckt werden können. Die ARAG Experten nennen unter anderem die Erreger der Leishmaniose, Babesiose (Hundemalaria) oder Herzwürmer, die alle im schlimmsten Falle zum Tod führen können. Das Tier kann somit noch hohe Kosten und viel Leid verursachen, auch wenn man zunächst völlig euphorisch mit ihm heimkehrt.
Absolutes No Go
Neben all diesen Informationen muss man auch noch wissen, welche Tiere überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Dass darunter Exoten sind, ist nicht verwunderlich, aber auch bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen, unter anderem Pitbull-Terrier oder American Staffordshire-Terrier, sind vom Import ausgeschlossen. Nochmal mehr warnen die ARAG Experten vor Mitbringseln, die gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen. Hierbei wird nicht nur die Einfuhr verweigert, sondern jeder Versuch ist strafbar und kann mit Geld- und sogar mit Freiheitsstrafen enden. Unwissenheit schützt vor Strafe übrigens nicht, daher sollte man gut informiert sein, bevor man zum Beispiel einen Vogel aus dem Käfig auf einem asiatischen Markt oder die vermeintlich verloren gegangene Baby-Schildkröte vom afrikanischen Strand rettet. Eine Liste dieser Tiere findet man zum Beispiel beim Zoll .
Auch lesenswert
Weitere Infos für Tierliebhaber finden Sie in unserem Artikel zur Adoption von Hunden .
Weitere interessante Informationen unter:
www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Ihre Ansprechpartnerin Jennifer Kallweit Konzernkommunikation/Marketing Pressereferentin Telefon: 0211 963-3115 Fax: 0211 963-2020 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de www.arag.de