Gutscheine für Flugverspätungen: Passagiere sollten sich nicht billig abfertigen lassen – Anspruch auf Geldentschädigung

Fluglinien bieten ihren Passagieren bei Verspätungen und Flugausfällen zunehmend Gutscheine als Entschädigung an. In den meisten Fällen ist dies für Fluggäste jedoch von Nachteil. refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von Flugpassagieren, rät Betroffenen daher, ihre Ansprüche auf Geldentschädigung geltend zu machen.

„Von der Entschädigung mit Gutscheinen profitieren in erster Linie die Fluglinien. Das Geld bleibt im Unternehmen. Die Airlines kalkulieren damit, dass viele Gutscheine niemals eingelöst werden.“ sagt Sandra Rosenberg, COO von refund.me

Tatsächlich lösen nur rund 60 Prozent aller Passagiere ihre Gutscheine ein. Geld, das den von Verspätungen oder Ausfällen betroffenen Fluggästen zusteht, bleibt also in den Kassen der Fluglinien.

Nach EU-Recht kann eine Fluglinie die Entschädigungsleistung grundsätzlich auch in Form eines Gutscheins regeln. Sie benötigt dafür aber die aktive Zustimmung des Fluggastes.

„Auf ein „Friss oder Stirb“- Angebot muss sich niemand einlassen. Die Entschädigung in Form von Ausgleichszahlungen ist immer der bessere Weg. Denn die Einlösung von Gutscheinen ist oft mit Problemen verbunden.“ erkärt Sandra Rosenberg.

Nachteile bei der Entschädigung mit Gutscheinen können sein: Bedingungen und Befristungen, Schwierigkeiten bei der Einlösung, Nichtanrechnung auf personenbezogene Steuern und Gebühren.
Über refund.me

Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.

 

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