Wer verreist, bringt als Erinnerung gerne einen Hauch Exotik mit nach Hause. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist darauf hin, dass beliebte Reisemitbringsel dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und damit strengen Handelsverboten unterliegen. Oft werden solche Souvenirs im Urlaubsgebiet offen zum Kauf angeboten. „Dies ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen“, warnt Norbert Holthenrich, Präsident des ZZF. „Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer.“
Laut Bundesamt für Naturschutz hat der Zoll im vergangenen Jahr an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. Darunter waren beispielsweise lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder oder Orchideen. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche bzw. EU-Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und ein Bußgeld.
Mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln und das bei uns so beliebte Alpenveilchen.
Keine Hunde und Katzen aus dem Urlaub mitbringen
Aber auch bei wild lebenden Hunden oder Katzen, die Tierfreunde aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten: In vielen Urlaubsländern gibt es nach wie vor Tollwut. Deswegen dürfen Hunde und Katzen nur in die Bundesrepublik eingeführt werden, wenn sie mindestens 40 Tage vor Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft wurden. In der Europäischen Union ist der EU-Heimtierpass bei Hunden, Katzen und Frettchen Pflicht, außerdem müssen alle Tiere mit einem Mikrochip markiert sein. Den Heimtierpass mit eingetragener Tollwutimpfung stellt der Tierarzt aus.
Dr. Fabian von Manteuffel, Tierarzt der Online-Tierpraxis des ZZF, rät davon ab, Tiere aus dem Urlaub mitzubringen. In seiner Praxis behandelt er regelmäßig Hunde, die aus dem südlichen Mittelmeerraum stammen. Sie leiden an Leishmaniose oder Babeiose – Krankheiten, die von Insekten übertragen werden. „Eine Behandlung ist häufig langwierig und teuer“, sagt von Manteuffel. Bevor man einen Hund beispielsweise aus Spanien oder Portugal mitbringt, sollte dieser noch am Urlaubsort untersucht und entwurmt werden. „Wir empfehlen, keine Tiere mitzunehmen, sondern stattdessen Tierschutzprojekte vor Ort zu unterstützen“, sagt Holthenrich.
Hinweise zu Einreisebestimmungen und Tierkrankheiten in Urlaubsländern gibt es unter www.petsontour.de
Welche Tiere und Pflanzen auf der Roten Liste der geschützten Arten stehen, können Sie hier überprüfen: www.wisia.de
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