Piloten-Streik: Rechte der Passagiere und Chancen auf Entschädigung

Der nächste Lufthansa-Streik ist da: Betroffen sind Langstreckenflüge ab Deutschland sowie die Frachtflotte von Lufthansa Cargo. Es ist damit zu rechnen, dass auch in den Tagen nach dem Streik Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr der Lufthansa auftreten, da Abläufe wieder neu koordiniert werden müssen. Der internationale Entschädigungsdienstleister refund.me (www.refund.me) informiert vor diesem Hintergrund über die Rechte und Entschädigungsansprüche der Flugpassagiere im Streikfall.

Die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261 aus dem Jahr 2004 legt fest, dass Fluggesellschaften bei Streik nicht dazu verpflichtet sind, den betroffenen Passagieren Entschädigungen für Verspätungen, Ausfälle oder verpasste Anschlussflüge zu zahlen. Diese Verfügung wurde durch zwei am 12. Juni 2014 gefällte Urteile des Bundesgerichtshofes bekräftigt (Urteil vom 12.06.2014, Az. X ZR 104/13 und X ZR 121/13): Selbst ein Streik der eigenen Mitarbeiter einer Airline muss nach Auffassung der Karlsruher Richter zu den außergewöhnlichen Ereignissen gezählt werden, die eine Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.

Jedoch sollten vor allem nicht direkt vom Streik Betroffene ihren Entschädigungsanspruch genau prüfen lassen. Sollte Passagieren nach Beendigung des Arbeitskampfes das Boarding verweigert werden, da andere Fluggäste streikbedingt umgebucht worden sind, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt, wenn vor dem eigentlichen Streiktag Flüge annulliert werden.

Doch auch wenn die Airlines nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, haben sie den Passagieren gegenüber bestimmte Leistungen zu erbringen: Dazu gehört die Pflicht, eine Ersatzbeförderung zu organisieren, die auch mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen kann. Verspätet sich ein Flieger um mehr als zwei Stunden, stehen den Passagieren Versorgungsleistungen zu. Darunter fallen kostenlose Getränke, Snacks oder ggf. auch eine Mahlzeit sowie zwei Telefongespräche, E-Mails oder Faxe. Wird ein Flug annulliert, steht es Passagieren frei, vom Kaufvertrag des Tickets zurückzutreten und sich den vollständigen Preis erstatten zu lassen.

„Die Lufthansa ist aus unserer Erfahrung eine der professionellsten Airlines weltweit, insbesondere was die Kundenbetreuung und die Organisation des Geschäftsbetriebs anbelangt“, erklärt Eve Büchner, Geschäftsführerin von refund.me. „Dennoch kommt es auch hier immer wieder mal zu Verspätungen und Ausfällen, die sich Passagiere entschädigen lassen sollten. Ausgleichsansprüche werden in der Regel gründlich und zügig abgearbeitet.“

Fluggäste, die rund um den Streik von Flugunregelmäßigkeiten betroffen sind, können auf www.refund.me oder mit der mobilen App prüfen, ob ihnen eine Entschädigungsleistung zwischen 250 und 600 EUR zusteht.

 

Über refund.me

refund.me ist ein global aufgestellter, mehrfach preisgekrönter Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Die Mission des 2012 gegründeten Start-ups: Passagierrechte weltweit transparent und durchsetzbar machen. Expertenteams in 13 Ländern weltweit haben bisher Ansprüche von Passagieren aus mehr als 135 Ländern, von 5 Kontinenten und bei über 340 Fluggesellschaften durchgesetzt. Das einzigartige und hochpräzise Advanced Business Logic System (ABL) ermöglicht die Bearbeitung der Ansprüche direkt auf der Website oder über die kostenlose App. So setzt refund.me Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 unkompliziert durch. refund.me arbeitet mit der geringsten Provision der Branche ab 15% (zzgl. MwSt.), die nur im Erfolgsfall fällig wird. 2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem „Innovative Lawyers Report“ als „legal industry pioneer“. Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im kalifornischen Palo Alto.

 

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