VCD-Verbrauchertipps zur Radmitnahme in Bahn und Bus im Fern- und Regioverkehr
Das Fahrrad ist für immer mehr Deutsche ein beliebtes, wenn nicht sogar das beliebteste Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag auf dem Weg zur Arbeit und zum Einkaufen als auch in der Freizeit zum See oder entlang eines Flusses. Doch was, wenn das Fahrrad mit in den (Kurz-) Urlaub soll? Der ökologische Verkehrsclub VCD gibt wichtige Tipps und Informationen zur Radmitnahme in Bahn und Bus, damit der Fahrradreise nichts im Wege steht.
Der Kurztrip mit der Regionalbahn: Generell ist die Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahnen sowie Privatbahnen) möglich. Je nach Bundesland, teilweise sogar je nach Verkehrsverbund, gelten allerdings unterschiedliche Regeln. So ist die Mitnahme in manchen Regionen kostenlos, in manchen nicht und in wiederum anderen nur zu bestimmten Uhrzeiten. Vor Antritt der Reise sollten sich Ausflügler also unbedingt über mögliche Kosten informieren. Ist die Fahrradmitnahme nicht kostenfrei, lohnt sich oft die bundesweit gültige »DB-Fahrradtageskarte«. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es landesweite Fahrradtageskarten. Wer gerne ein Fahrradanhänger mit auf Radtouren nimmt, muss bei kostenpflichtiger Fahrradmitnahme zwei Fahrradtickets lösen.
Mitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn: Im Fernverkehr der Deutschen Bahn ist die Fahrradmitnahme auf Intercity- und Eurocity-Züge sowie Nachtzüge beschränkt. Eine Mitnahme im ICE ist also nicht möglich. Um das Fahrrad im IC/EC oder Nachtzug mitnehmen zu können, benötigen Urlauber eine Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung. Diese kann sowohl online als auch an Bahnschaltern gekauft werden. Besondere Fahrradtypen (z. B. Tandem, Liegerad) können nicht in allen Zügen mitgenommen werden und müssen vor der Reise angemeldet werden.
Die Alternative Fernbus: Der Fernlinienbus ist für Reisende mit Fahrrad mittlerweile eine Alternative zur Bahn. Auf vielen Strecken bieten die Fernbusanbieter an, Fahrräder, zum Teil auch E-Räder, auf einem Ständer am Heck des Busses oder im Gepäckraum mitzunehmen. Die Mitnahme lässt sich bei den meisten Anbietern im Buchungsvorgang angeben. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bereits vor der Buchung zu informieren, ob eine Fahrradmitnahme auf der gewünschten Strecke möglich ist.
Die Reise ins und im Ausland: Für die grenzüberschreitende Fahrradmitnahme im Zug ist eine internationale Fahrradkarte erforderlich. Diese ist bei der Deutschen Bahn oder dem entsprechenden Bahnunternehmen des Reiseziels zu erwerben und ist bis zum Zielbahnhof ohne weiteren Aufpreis gültig. Auch in allen Nachbarländern Deutschlands, sowie zum Beispiel in Italien und Ungarn, ist die Fahrradmitnahme in Zügen möglich. Ausnahmen gelten – wie in Deutschland – für die meisten Hochgeschwindigkeitszüge. Auch hier ist es also besser, sich vor der Reise zu informieren, anstatt das Fahrrad auf gut Glück mitzunehmen.
Der Kurierdienst als Alternative: Eine weitere Option der Fahrradmitnahme in den Urlaub ist der Versand per Kurier. Dieser entlastet die Anreise per Bahn oder Bus und ist daher für viele Reisende interessant. Die Deutsche Bahn bietet einen Versand innerhalb Deutschlands und nach Luxemburg, Österreich und in die Schweiz an. Auch private Versanddienste haben einen Tür-zu-Tür-Transport von Fahrrädern im Angebot. Dieser dauert zwischen zwei und fünf Tagen.
Anja Smetanin VCD-Pressesprecherin Fon 030/280351-12 presse@vcd.org