Knapp jeder zehnte deutsche Autofahrer, der schon mal im Ausland gefahren ist, hatte dort einen Unfall. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt.
Wie man sich bei einem Sach- oder Personenschaden außerhalb Deutschlands richtig verhält, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Unbekannte Verkehrsregeln, anderer Fahrstil: Wer selten im Ausland am Steuer sitzt, ist dort schnell gestresst – und die Unfallgefahr wächst. Laut repräsentativer forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, hatten neun Prozent der deutschen Fahrer mit Auslandserfahrung bereits einen Unfall mit Blech- bzw. Personenschaden in einem anderen Land. Was müssen Autofahrer beachten, die in einen Schaden außerhalb Deutschlands verwickelt sind? Welche Fallstricke gibt es? Tipps von Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
DIE HALBE MIETE: EINE GUTE VORBEREITUNG
Damit ein Blechschaden im Ausland einfacher abgewickelt werden kann, gehört ein Europäischer Unfallbericht mit an Bord. „Autofahrer sollten am besten zwei Exemplare des Unfallberichts – eines für sich selbst und eines für den Unfallgegner – ins Handschuhfach legen. Er erlaubt eine präzise Darstellung des Unfallhergangs und ist in allen europäischen Sprachen erhältlich“, sagt Frank Bärnhof. Zusätzlich hilft die Grüne Karte, sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug Kfz-Haftpflicht versichert ist. Sie ist zwar nur noch außerhalb der EU Pflicht, macht aber die Schadenregulierung auch innerhalb Europas einfacher. Die Grüne Karte kann man gratis bei seinem Kfz-Versicherer anfordern.
Empfehlenswert ist zudem ein Schutzbrief. Er wird sowohl von Automobilclubs als auch von Versicherern angeboten und kommt für die Kosten auf, falls der eigene Wagen beispielsweise bei Pannen oder Unfällen abgeschleppt werden muss. In den Versicherungsleistungen sind oftmals auch zusätzliche Services im Ausland enthalten, dies können beispielsweise Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport oder Kostenerstattung bei Reiseabbruch sein.
UNFALL PASSIERT: DAS IST VOR ORT ZU TUN
Als erstes sollte man die Unfallstelle absichern. Dazu gehören das Einschalten der Warnblinkanlage, das Anziehen der Warnweste und das Aufstellen des Warndreiecks in etwa 100 Metern Entfernung vor der Unfallstelle. Wurden Personen verletzt, müssen umgehend die Rettungskräfte (Notrufnummer 112 in allen EU-Ländern) informiert werden. Erst anschließend sollte die Erstversorgung durchgeführt werden.
Falls die Unfallfahrzeuge nicht schwer beschädigt sind, können sie umgehend von der Unfallstelle entfernt werden, um zu keiner Gefahr für den Verkehr zu werden. „Bei größeren Schäden sollten Autofahrer die Fahrzeuge stehen lassen. Am besten mit dem Mobiltelefon oder einer Kamera Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Endstellung der Autos fertigen“, sagt Frank Bärnhof. Aufgenommen werden sollten zudem das Kennzeichen, Name und Anschrift des Fahrzeughalters und des Fahrers (falls abweichend). Wichtig sind auch die genaue Zeit, der Ort des Unfalls und die Anschrift von Zeugen. Haben Sie den Europäischen Unfallbericht zur Hand, füllen Sie diesen aus und lassen ihn von allen Beteiligten unterschreiben.
NACH DEM UNFALL NICHT VERGESSEN
Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte unbedingt seine eigene Kfz-Versicherung informieren – auch wenn er glaubt, nicht schuld zu sein. Frank Bärnhof: „Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer (Inland: 0800 2502600; Ausland: 0049(40)300330300) erfahren Betroffene den Namen der zuständigen Versicherung des Unfallgegners – vorausgesetzt es handelt sich um ein Fahrzeug aus der Europäischen Union sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.“ Die Schadenabwicklung erfolgt über einen Schadenregulierungs-Beauftragten der ausländischen Versicherung, der in Deutschland ansässig ist.
(1) Repräsentative Trendumfrage „Sommerreisezeit 2018“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.331 Autofahrer befragt, darunter 1.126 Autofahrer, die schon einmal selbst im Ausland gefahren sind.
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie hier: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen
Ihre Ansprechpartner: Sabine Gemballa Business Partner CosmosDirekt Telefon: 0681 966-7560 E-Mail: sabine.gemballa@generali.com Stefan Göbel Unternehmenskommunikation Leiter Externe Kommunikation Telefon: 089 5121-6100 E-Mail: presse.de@generali.com Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-autounfall-im-ausland